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@ -4,7 +4,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
# Private.coffee Statuten
# Name und Sitz
## Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen **Private.coffee - Verein zur Förderung
von Privatsphäre und digitaler Souveränität**. Die Kurzbezeichnung
@ -17,7 +17,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
rechtlich selbständig und haben eigene Statuten, die jedoch dem
Vereinsstatut nicht widersprechen dürfen.
# Zweck
## Zweck
1. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist,
bezweckt die Förderung von Privatsphäre und digitaler Souveränität.
@ -32,7 +32,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
Weiterentwicklung freier, quelloffener, zugänglicher,
datensparsamer, dezentralisierter und sicherer Technologien.
# Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
## Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
1. Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten
ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
@ -100,7 +100,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
8. Sponsorings, Lizenzgebühren und Werbeeinnahmen.
# Arten der Mitgliedschaft
## Arten der Mitgliedschaft
1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche (Abs. 2),
außerordentliche (Abs. 3), ruhende (Abs. 4) und Ehrenmitglieder
@ -126,7 +126,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
Pflichten der ordentlichen Mitglieder, sind jedoch von der Zahlung
des Mitgliedsbeitrags befreit.
# Erwerb der Mitgliedschaft
## Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen
Personen werden, die sich zur Zielsetzung des Vereins bekennen. Die
@ -143,7 +143,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands
durch die Generalversammlung.
# Beendigung der Mitgliedschaft
## Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen
durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt
@ -168,7 +168,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
Vorstands beschlossen werden. Bis ein Beschluss über diesen Antrag
ergeht, kann die Mitgliedschaft vom Vorstand ruhend gestellt werden.
# Rechte und Pflichten der Mitglieder
## Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Der Verein verpflichtet sich, alle Personen unabhängig von
Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, körperlichen oder psychischen
@ -210,13 +210,13 @@ Datum: 20. Februar 2024
zu begleichen, kann es beim Vorstand eine Reduktion oder Nachsicht
des Mitgliedsbeitrages beantragen.
# Vereinsorgane
## Vereinsorgane
1. Organe des Vereins sind die Generalversammlung (Artikel 9, 10), der
Vorstand (Artikel 11, 12, 13), die Rechnungsprüfung (Artikel 14) und
das Schiedsgericht (Artikel 15).
# Generalversammlung
## Generalversammlung
1. Die Generalversammlung ist die "Mitgliederversammlung" im Sinne des
Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet
@ -318,7 +318,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
des Protokolls sind vor der nächsten Generalversammlung beim
Vorstand schriftlich zu erheben, und in dieser zu behandeln.
# Aufgaben der Generalversammlung
## Aufgaben der Generalversammlung
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
@ -346,7 +346,7 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
9. Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung
stehende Fragen.
# Vorstand
## Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, nämlich der
Obperson und der Kassaführung. Der Vorstand kann um weitere Personen
@ -424,7 +424,7 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
14. Die Vorstandsmitglieder haben das Recht, aus wichtigen Gründen vom
Vorsitz die Einberufung einer Vorstandssitzung zu verlangen.
# Aufgaben des Vorstands
## Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das "Leitungsorgan"
im Sinne des VereinsG 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch
@ -451,7 +451,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
7. Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins;
# Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
## Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
1. Die Obperson führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
@ -495,7 +495,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
10. Der Vorstand kann sich in Bezug auf seine internen Abläufe eine
Geschäftsordnung geben, die nicht den Statuten widersprechen darf.
# Rechnungsprüfung
## Rechnungsprüfung
1. Die Generalversammlung wählt eine Rechnungsprüfung bestehend aus
mindestens zwei Personen. Die Funktionsperiode ist identisch mit der
@ -534,7 +534,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
8. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfung die Bestimmungen des § 11
Abs. 10 bis 13 dieser Statuten sinngemäß.
# Schiedsgericht
## Schiedsgericht
1. Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden
Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist
@ -576,7 +576,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
7. Im Übrigen gelten für das Schiedsgericht die Bestimmungen des § 11
Abs. 10 bis 13 dieser Statuten sinngemäß.
# Zweigvereine
## Zweigvereine
1. Der Verein kann Zweigvereine errichten. Diese haben eigene Organe
und sind rechtlich selbständig. Sie dürfen "Private.coffee" als Teil
@ -604,7 +604,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
untersagen, wenn der Zweigverein gegen die Statuten des Vereins
verstößt oder das Ansehen des Vereins schädigt.
# Datenschutz und Verschwiegenheit
## Datenschutz und Verschwiegenheit
1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder und
sonstiger Personen nur im Rahmen der Erfüllung seiner
@ -627,7 +627,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Bezug auf persönliche Daten. Diese Verpflichtung besteht auch nach
dem Ausscheiden aus dem Verein fort.
# Freiwillige Auflösung des Vereins
## Freiwillige Auflösung des Vereins
1. Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem
Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit
@ -648,7 +648,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
und soweit dies von der Generalversammlung ausdrücklich beschlossen
wird.
# Verwendung der Vereinsmittel bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des begünstigten Zwecks
## Verwendung der Vereinsmittel bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des begünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten
Zwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen
@ -656,7 +656,7 @@ für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO zu
verwenden. Soweit möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen
zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen.
# Begriffsbestimmungen
## Begriffsbestimmungen
1. Im Sinne dieser Statuten umfasst die Bezeichnung "schriftlich" auch
elektronische Dokumente, insbesondere E-Mails oder sonstige vom