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README.md
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README.md
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@ -4,7 +4,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
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# Private.coffee Statuten
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# Private.coffee Statuten
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# Name und Sitz
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## Name und Sitz
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1. Der Verein führt den Namen **Private.coffee - Verein zur Förderung
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1. Der Verein führt den Namen **Private.coffee - Verein zur Förderung
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von Privatsphäre und digitaler Souveränität**. Die Kurzbezeichnung
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von Privatsphäre und digitaler Souveränität**. Die Kurzbezeichnung
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@ -17,7 +17,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
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rechtlich selbständig und haben eigene Statuten, die jedoch dem
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rechtlich selbständig und haben eigene Statuten, die jedoch dem
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Vereinsstatut nicht widersprechen dürfen.
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Vereinsstatut nicht widersprechen dürfen.
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# Zweck
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## Zweck
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1. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist,
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1. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist,
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bezweckt die Förderung von Privatsphäre und digitaler Souveränität.
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bezweckt die Förderung von Privatsphäre und digitaler Souveränität.
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@ -32,7 +32,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
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Weiterentwicklung freier, quelloffener, zugänglicher,
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Weiterentwicklung freier, quelloffener, zugänglicher,
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datensparsamer, dezentralisierter und sicherer Technologien.
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datensparsamer, dezentralisierter und sicherer Technologien.
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# Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
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## Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
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1. Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten
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1. Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten
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ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
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ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
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@ -100,7 +100,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
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8. Sponsorings, Lizenzgebühren und Werbeeinnahmen.
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8. Sponsorings, Lizenzgebühren und Werbeeinnahmen.
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# Arten der Mitgliedschaft
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## Arten der Mitgliedschaft
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1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche (Abs. 2),
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1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche (Abs. 2),
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außerordentliche (Abs. 3), ruhende (Abs. 4) und Ehrenmitglieder
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außerordentliche (Abs. 3), ruhende (Abs. 4) und Ehrenmitglieder
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@ -126,7 +126,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
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Pflichten der ordentlichen Mitglieder, sind jedoch von der Zahlung
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Pflichten der ordentlichen Mitglieder, sind jedoch von der Zahlung
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des Mitgliedsbeitrags befreit.
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des Mitgliedsbeitrags befreit.
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# Erwerb der Mitgliedschaft
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## Erwerb der Mitgliedschaft
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1. Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen
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1. Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen
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Personen werden, die sich zur Zielsetzung des Vereins bekennen. Die
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Personen werden, die sich zur Zielsetzung des Vereins bekennen. Die
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@ -143,7 +143,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
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3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands
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3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands
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durch die Generalversammlung.
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durch die Generalversammlung.
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# Beendigung der Mitgliedschaft
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## Beendigung der Mitgliedschaft
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1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen
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1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen
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durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt
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durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt
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@ -168,7 +168,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
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Vorstands beschlossen werden. Bis ein Beschluss über diesen Antrag
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Vorstands beschlossen werden. Bis ein Beschluss über diesen Antrag
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ergeht, kann die Mitgliedschaft vom Vorstand ruhend gestellt werden.
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ergeht, kann die Mitgliedschaft vom Vorstand ruhend gestellt werden.
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# Rechte und Pflichten der Mitglieder
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## Rechte und Pflichten der Mitglieder
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1. Der Verein verpflichtet sich, alle Personen unabhängig von
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1. Der Verein verpflichtet sich, alle Personen unabhängig von
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Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, körperlichen oder psychischen
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Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, körperlichen oder psychischen
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@ -210,13 +210,13 @@ Datum: 20. Februar 2024
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zu begleichen, kann es beim Vorstand eine Reduktion oder Nachsicht
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zu begleichen, kann es beim Vorstand eine Reduktion oder Nachsicht
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des Mitgliedsbeitrages beantragen.
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des Mitgliedsbeitrages beantragen.
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# Vereinsorgane
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## Vereinsorgane
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1. Organe des Vereins sind die Generalversammlung (Artikel 9, 10), der
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1. Organe des Vereins sind die Generalversammlung (Artikel 9, 10), der
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Vorstand (Artikel 11, 12, 13), die Rechnungsprüfung (Artikel 14) und
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Vorstand (Artikel 11, 12, 13), die Rechnungsprüfung (Artikel 14) und
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das Schiedsgericht (Artikel 15).
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das Schiedsgericht (Artikel 15).
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# Generalversammlung
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## Generalversammlung
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1. Die Generalversammlung ist die "Mitgliederversammlung" im Sinne des
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1. Die Generalversammlung ist die "Mitgliederversammlung" im Sinne des
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Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet
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Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet
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@ -318,7 +318,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
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des Protokolls sind vor der nächsten Generalversammlung beim
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des Protokolls sind vor der nächsten Generalversammlung beim
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Vorstand schriftlich zu erheben, und in dieser zu behandeln.
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Vorstand schriftlich zu erheben, und in dieser zu behandeln.
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# Aufgaben der Generalversammlung
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## Aufgaben der Generalversammlung
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Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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@ -346,7 +346,7 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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9. Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung
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9. Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung
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stehende Fragen.
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stehende Fragen.
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# Vorstand
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## Vorstand
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1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, nämlich der
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1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, nämlich der
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Obperson und der Kassaführung. Der Vorstand kann um weitere Personen
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Obperson und der Kassaführung. Der Vorstand kann um weitere Personen
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@ -424,7 +424,7 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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14. Die Vorstandsmitglieder haben das Recht, aus wichtigen Gründen vom
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14. Die Vorstandsmitglieder haben das Recht, aus wichtigen Gründen vom
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Vorsitz die Einberufung einer Vorstandssitzung zu verlangen.
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Vorsitz die Einberufung einer Vorstandssitzung zu verlangen.
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# Aufgaben des Vorstands
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## Aufgaben des Vorstands
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Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das "Leitungsorgan"
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Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das "Leitungsorgan"
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im Sinne des VereinsG 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch
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im Sinne des VereinsG 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch
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@ -451,7 +451,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
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7. Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins;
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7. Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins;
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# Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
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## Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
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1. Die Obperson führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
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1. Die Obperson führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
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@ -495,7 +495,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
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10. Der Vorstand kann sich in Bezug auf seine internen Abläufe eine
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10. Der Vorstand kann sich in Bezug auf seine internen Abläufe eine
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Geschäftsordnung geben, die nicht den Statuten widersprechen darf.
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Geschäftsordnung geben, die nicht den Statuten widersprechen darf.
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# Rechnungsprüfung
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## Rechnungsprüfung
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1. Die Generalversammlung wählt eine Rechnungsprüfung bestehend aus
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1. Die Generalversammlung wählt eine Rechnungsprüfung bestehend aus
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mindestens zwei Personen. Die Funktionsperiode ist identisch mit der
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mindestens zwei Personen. Die Funktionsperiode ist identisch mit der
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@ -534,7 +534,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
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8. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfung die Bestimmungen des § 11
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8. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfung die Bestimmungen des § 11
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Abs. 10 bis 13 dieser Statuten sinngemäß.
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Abs. 10 bis 13 dieser Statuten sinngemäß.
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# Schiedsgericht
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## Schiedsgericht
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1. Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden
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1. Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden
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Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist
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Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist
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@ -576,7 +576,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
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7. Im Übrigen gelten für das Schiedsgericht die Bestimmungen des § 11
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7. Im Übrigen gelten für das Schiedsgericht die Bestimmungen des § 11
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Abs. 10 bis 13 dieser Statuten sinngemäß.
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Abs. 10 bis 13 dieser Statuten sinngemäß.
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# Zweigvereine
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## Zweigvereine
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1. Der Verein kann Zweigvereine errichten. Diese haben eigene Organe
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1. Der Verein kann Zweigvereine errichten. Diese haben eigene Organe
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und sind rechtlich selbständig. Sie dürfen "Private.coffee" als Teil
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und sind rechtlich selbständig. Sie dürfen "Private.coffee" als Teil
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@ -604,7 +604,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
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untersagen, wenn der Zweigverein gegen die Statuten des Vereins
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untersagen, wenn der Zweigverein gegen die Statuten des Vereins
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verstößt oder das Ansehen des Vereins schädigt.
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verstößt oder das Ansehen des Vereins schädigt.
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# Datenschutz und Verschwiegenheit
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## Datenschutz und Verschwiegenheit
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1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder und
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1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder und
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sonstiger Personen nur im Rahmen der Erfüllung seiner
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sonstiger Personen nur im Rahmen der Erfüllung seiner
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@ -627,7 +627,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
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Bezug auf persönliche Daten. Diese Verpflichtung besteht auch nach
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Bezug auf persönliche Daten. Diese Verpflichtung besteht auch nach
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dem Ausscheiden aus dem Verein fort.
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dem Ausscheiden aus dem Verein fort.
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# Freiwillige Auflösung des Vereins
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## Freiwillige Auflösung des Vereins
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1. Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem
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1. Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem
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Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit
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Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit
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@ -648,7 +648,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
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und soweit dies von der Generalversammlung ausdrücklich beschlossen
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und soweit dies von der Generalversammlung ausdrücklich beschlossen
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wird.
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wird.
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# Verwendung der Vereinsmittel bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des begünstigten Zwecks
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## Verwendung der Vereinsmittel bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des begünstigten Zwecks
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Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten
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Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten
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Zwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen
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Zwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen
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@ -656,7 +656,7 @@ für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO zu
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verwenden. Soweit möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen
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verwenden. Soweit möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen
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zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen.
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zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen.
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# Begriffsbestimmungen
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## Begriffsbestimmungen
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1. Im Sinne dieser Statuten umfasst die Bezeichnung "schriftlich" auch
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1. Im Sinne dieser Statuten umfasst die Bezeichnung "schriftlich" auch
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elektronische Dokumente, insbesondere E-Mails oder sonstige vom
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elektronische Dokumente, insbesondere E-Mails oder sonstige vom
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