Update README.md
This commit is contained in:
parent
c5d0926578
commit
95323dc5ac
1 changed files with 31 additions and 20 deletions
51
README.md
51
README.md
|
@ -4,7 +4,18 @@ Datum: 20. Februar 2024
|
||||||
|
|
||||||
# Private.coffee Statuten
|
# Private.coffee Statuten
|
||||||
|
|
||||||
## Name und Sitz
|
> Dieses Dokument wird nur aus Gründen der Einfachkeit zur Verfügung
|
||||||
|
> gestellt. Die verbindliche, beschlossene und bei der Vereinsbehörde
|
||||||
|
> eingereichte Version der Statuten befindet sich in [statuten.tex](statuten.tex).
|
||||||
|
> Diese Version sollte inhaltsgleich sein, sollten aber doch
|
||||||
|
> Unterschiede vorliegen, geht die LaTeX-Version vor.
|
||||||
|
|
||||||
|
> Note: An English translation of the statutes is available on the
|
||||||
|
> ["english" branch](https://git.private.coffee/PrivateCoffee/Statuten/src/branch/english).
|
||||||
|
> Currently, the German version in [statuten.tex](statuten.tex) is
|
||||||
|
> the legally valid version as enacted by the General Assembly.
|
||||||
|
|
||||||
|
## § 1: Name und Sitz
|
||||||
|
|
||||||
1. Der Verein führt den Namen **Private.coffee - Verein zur Förderung
|
1. Der Verein führt den Namen **Private.coffee - Verein zur Förderung
|
||||||
von Privatsphäre und digitaler Souveränität**. Die Kurzbezeichnung
|
von Privatsphäre und digitaler Souveränität**. Die Kurzbezeichnung
|
||||||
|
@ -17,7 +28,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
|
||||||
rechtlich selbständig und haben eigene Statuten, die jedoch dem
|
rechtlich selbständig und haben eigene Statuten, die jedoch dem
|
||||||
Vereinsstatut nicht widersprechen dürfen.
|
Vereinsstatut nicht widersprechen dürfen.
|
||||||
|
|
||||||
## Zweck
|
## § 2: Zweck
|
||||||
|
|
||||||
1. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist,
|
1. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist,
|
||||||
bezweckt die Förderung von Privatsphäre und digitaler Souveränität.
|
bezweckt die Förderung von Privatsphäre und digitaler Souveränität.
|
||||||
|
@ -32,7 +43,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
|
||||||
Weiterentwicklung freier, quelloffener, zugänglicher,
|
Weiterentwicklung freier, quelloffener, zugänglicher,
|
||||||
datensparsamer, dezentralisierter und sicherer Technologien.
|
datensparsamer, dezentralisierter und sicherer Technologien.
|
||||||
|
|
||||||
## Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
|
## § 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
|
||||||
|
|
||||||
1. Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten
|
1. Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten
|
||||||
ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
|
ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
|
||||||
|
@ -100,7 +111,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
|
||||||
|
|
||||||
8. Sponsorings, Lizenzgebühren und Werbeeinnahmen.
|
8. Sponsorings, Lizenzgebühren und Werbeeinnahmen.
|
||||||
|
|
||||||
## Arten der Mitgliedschaft
|
## § 4: Arten der Mitgliedschaft
|
||||||
|
|
||||||
1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche (Abs. 2),
|
1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche (Abs. 2),
|
||||||
außerordentliche (Abs. 3), ruhende (Abs. 4) und Ehrenmitglieder
|
außerordentliche (Abs. 3), ruhende (Abs. 4) und Ehrenmitglieder
|
||||||
|
@ -126,7 +137,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
|
||||||
Pflichten der ordentlichen Mitglieder, sind jedoch von der Zahlung
|
Pflichten der ordentlichen Mitglieder, sind jedoch von der Zahlung
|
||||||
des Mitgliedsbeitrags befreit.
|
des Mitgliedsbeitrags befreit.
|
||||||
|
|
||||||
## Erwerb der Mitgliedschaft
|
## § 5: Erwerb der Mitgliedschaft
|
||||||
|
|
||||||
1. Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen
|
1. Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen
|
||||||
Personen werden, die sich zur Zielsetzung des Vereins bekennen. Die
|
Personen werden, die sich zur Zielsetzung des Vereins bekennen. Die
|
||||||
|
@ -143,7 +154,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
|
||||||
3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands
|
3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands
|
||||||
durch die Generalversammlung.
|
durch die Generalversammlung.
|
||||||
|
|
||||||
## Beendigung der Mitgliedschaft
|
## § 6: Beendigung der Mitgliedschaft
|
||||||
|
|
||||||
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen
|
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen
|
||||||
durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt
|
durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt
|
||||||
|
@ -168,7 +179,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
|
||||||
Vorstands beschlossen werden. Bis ein Beschluss über diesen Antrag
|
Vorstands beschlossen werden. Bis ein Beschluss über diesen Antrag
|
||||||
ergeht, kann die Mitgliedschaft vom Vorstand ruhend gestellt werden.
|
ergeht, kann die Mitgliedschaft vom Vorstand ruhend gestellt werden.
|
||||||
|
|
||||||
## Rechte und Pflichten der Mitglieder
|
## § 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
|
||||||
|
|
||||||
1. Der Verein verpflichtet sich, alle Personen unabhängig von
|
1. Der Verein verpflichtet sich, alle Personen unabhängig von
|
||||||
Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, körperlichen oder psychischen
|
Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, körperlichen oder psychischen
|
||||||
|
@ -210,13 +221,13 @@ Datum: 20. Februar 2024
|
||||||
zu begleichen, kann es beim Vorstand eine Reduktion oder Nachsicht
|
zu begleichen, kann es beim Vorstand eine Reduktion oder Nachsicht
|
||||||
des Mitgliedsbeitrages beantragen.
|
des Mitgliedsbeitrages beantragen.
|
||||||
|
|
||||||
## Vereinsorgane
|
## § 8: Vereinsorgane
|
||||||
|
|
||||||
1. Organe des Vereins sind die Generalversammlung (Artikel 9, 10), der
|
1. Organe des Vereins sind die Generalversammlung (Artikel 9, 10), der
|
||||||
Vorstand (Artikel 11, 12, 13), die Rechnungsprüfung (Artikel 14) und
|
Vorstand (Artikel 11, 12, 13), die Rechnungsprüfung (Artikel 14) und
|
||||||
das Schiedsgericht (Artikel 15).
|
das Schiedsgericht (Artikel 15).
|
||||||
|
|
||||||
## Generalversammlung
|
## § 9: Generalversammlung
|
||||||
|
|
||||||
1. Die Generalversammlung ist die "Mitgliederversammlung" im Sinne des
|
1. Die Generalversammlung ist die "Mitgliederversammlung" im Sinne des
|
||||||
Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet
|
Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet
|
||||||
|
@ -318,7 +329,7 @@ Datum: 20. Februar 2024
|
||||||
des Protokolls sind vor der nächsten Generalversammlung beim
|
des Protokolls sind vor der nächsten Generalversammlung beim
|
||||||
Vorstand schriftlich zu erheben, und in dieser zu behandeln.
|
Vorstand schriftlich zu erheben, und in dieser zu behandeln.
|
||||||
|
|
||||||
## Aufgaben der Generalversammlung
|
## § 10: Aufgaben der Generalversammlung
|
||||||
|
|
||||||
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
|
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
|
||||||
|
|
||||||
|
@ -346,7 +357,7 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
|
||||||
9. Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung
|
9. Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung
|
||||||
stehende Fragen.
|
stehende Fragen.
|
||||||
|
|
||||||
## Vorstand
|
## § 11: Vorstand
|
||||||
|
|
||||||
1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, nämlich der
|
1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, nämlich der
|
||||||
Obperson und der Kassaführung. Der Vorstand kann um weitere Personen
|
Obperson und der Kassaführung. Der Vorstand kann um weitere Personen
|
||||||
|
@ -424,7 +435,7 @@ Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
|
||||||
14. Die Vorstandsmitglieder haben das Recht, aus wichtigen Gründen vom
|
14. Die Vorstandsmitglieder haben das Recht, aus wichtigen Gründen vom
|
||||||
Vorsitz die Einberufung einer Vorstandssitzung zu verlangen.
|
Vorsitz die Einberufung einer Vorstandssitzung zu verlangen.
|
||||||
|
|
||||||
## Aufgaben des Vorstands
|
## § 12: Aufgaben des Vorstands
|
||||||
|
|
||||||
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das "Leitungsorgan"
|
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das "Leitungsorgan"
|
||||||
im Sinne des VereinsG 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch
|
im Sinne des VereinsG 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch
|
||||||
|
@ -451,7 +462,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
|
||||||
|
|
||||||
7. Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins;
|
7. Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins;
|
||||||
|
|
||||||
## Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
|
## § 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
|
||||||
|
|
||||||
1. Die Obperson führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
|
1. Die Obperson führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
|
||||||
|
|
||||||
|
@ -495,7 +506,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
|
||||||
10. Der Vorstand kann sich in Bezug auf seine internen Abläufe eine
|
10. Der Vorstand kann sich in Bezug auf seine internen Abläufe eine
|
||||||
Geschäftsordnung geben, die nicht den Statuten widersprechen darf.
|
Geschäftsordnung geben, die nicht den Statuten widersprechen darf.
|
||||||
|
|
||||||
## Rechnungsprüfung
|
## § 14: Rechnungsprüfung
|
||||||
|
|
||||||
1. Die Generalversammlung wählt eine Rechnungsprüfung bestehend aus
|
1. Die Generalversammlung wählt eine Rechnungsprüfung bestehend aus
|
||||||
mindestens zwei Personen. Die Funktionsperiode ist identisch mit der
|
mindestens zwei Personen. Die Funktionsperiode ist identisch mit der
|
||||||
|
@ -534,7 +545,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
|
||||||
8. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfung die Bestimmungen des § 11
|
8. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfung die Bestimmungen des § 11
|
||||||
Abs. 10 bis 13 dieser Statuten sinngemäß.
|
Abs. 10 bis 13 dieser Statuten sinngemäß.
|
||||||
|
|
||||||
## Schiedsgericht
|
## §15: Schiedsgericht
|
||||||
|
|
||||||
1. Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden
|
1. Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden
|
||||||
Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist
|
Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist
|
||||||
|
@ -576,7 +587,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
|
||||||
7. Im Übrigen gelten für das Schiedsgericht die Bestimmungen des § 11
|
7. Im Übrigen gelten für das Schiedsgericht die Bestimmungen des § 11
|
||||||
Abs. 10 bis 13 dieser Statuten sinngemäß.
|
Abs. 10 bis 13 dieser Statuten sinngemäß.
|
||||||
|
|
||||||
## Zweigvereine
|
## § 16: Zweigvereine
|
||||||
|
|
||||||
1. Der Verein kann Zweigvereine errichten. Diese haben eigene Organe
|
1. Der Verein kann Zweigvereine errichten. Diese haben eigene Organe
|
||||||
und sind rechtlich selbständig. Sie dürfen "Private.coffee" als Teil
|
und sind rechtlich selbständig. Sie dürfen "Private.coffee" als Teil
|
||||||
|
@ -604,7 +615,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
|
||||||
untersagen, wenn der Zweigverein gegen die Statuten des Vereins
|
untersagen, wenn der Zweigverein gegen die Statuten des Vereins
|
||||||
verstößt oder das Ansehen des Vereins schädigt.
|
verstößt oder das Ansehen des Vereins schädigt.
|
||||||
|
|
||||||
## Datenschutz und Verschwiegenheit
|
## § 17: Datenschutz und Verschwiegenheit
|
||||||
|
|
||||||
1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder und
|
1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder und
|
||||||
sonstiger Personen nur im Rahmen der Erfüllung seiner
|
sonstiger Personen nur im Rahmen der Erfüllung seiner
|
||||||
|
@ -627,7 +638,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
|
||||||
Bezug auf persönliche Daten. Diese Verpflichtung besteht auch nach
|
Bezug auf persönliche Daten. Diese Verpflichtung besteht auch nach
|
||||||
dem Ausscheiden aus dem Verein fort.
|
dem Ausscheiden aus dem Verein fort.
|
||||||
|
|
||||||
## Freiwillige Auflösung des Vereins
|
## § 18: Freiwillige Auflösung des Vereins
|
||||||
|
|
||||||
1. Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem
|
1. Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem
|
||||||
Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit
|
Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit
|
||||||
|
@ -648,7 +659,7 @@ Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
|
||||||
und soweit dies von der Generalversammlung ausdrücklich beschlossen
|
und soweit dies von der Generalversammlung ausdrücklich beschlossen
|
||||||
wird.
|
wird.
|
||||||
|
|
||||||
## Verwendung der Vereinsmittel bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des begünstigten Zwecks
|
## § 19: Verwendung der Vereinsmittel bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des begünstigten Zwecks
|
||||||
|
|
||||||
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten
|
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten
|
||||||
Zwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen
|
Zwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen
|
||||||
|
@ -656,7 +667,7 @@ für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO zu
|
||||||
verwenden. Soweit möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen
|
verwenden. Soweit möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen
|
||||||
zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen.
|
zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen.
|
||||||
|
|
||||||
## Begriffsbestimmungen
|
## § 20: Begriffsbestimmungen
|
||||||
|
|
||||||
1. Im Sinne dieser Statuten umfasst die Bezeichnung "schriftlich" auch
|
1. Im Sinne dieser Statuten umfasst die Bezeichnung "schriftlich" auch
|
||||||
elektronische Dokumente, insbesondere E-Mails oder sonstige vom
|
elektronische Dokumente, insbesondere E-Mails oder sonstige vom
|
||||||
|
|
Loading…
Reference in a new issue